Energiebegrenzung nL
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Zündschutzarten
EN 60079-15 erbrachte die Basis für eine europaweite Grundlage für Betriebsmittel in Zone 2.
EN 60079-15 legte die Basis für eine europaweit einheitliche Grundlage, Betriebsmittel für die Zone 2 zu entwerfen. Zündschutzarten wurden nicht neu definiert, sondern die bestehenden von Zone 1 wurden entsprechend modifiziert. Reduzierte Anforderungen an Betriebsmittel der Zone 2 erwirkten Kosteneinsparungen von 20-30 % besonders bei Antrieben und bei der Beleuchtung, sodass die Zone 2 zunehmend attraktiver wurde.
Die Eigensicherheit fand in eingeschränkter Weise unter dem Namen Energiebegrenzung nL Ihren Weg in die Zone 2, führte jedoch anfänglich zu fehlenden bzw. missverständlichen Anforderungen in der Errichternorm EN 60079-14.
Die EN 60079-14 fordert, dass eigensichere Stromkreise zuverlässig von anderen Stromkreisen getrennt werden müssen, um einen unzulässig hohen Energieeintrag in diese Kreise und damit eine mögliche Funkenentzündung zu vermeiden mittels geeigneter Maßnahmen wie beispielsweise Schirmung oder räumliche Trennung. Dies führte zu einem unter Umständen erhöhten Aufwand bei der Leitungsführung.
Installationsanforderung in explosionsgefährdeten Bereichen
Binäre Sensoren zur Positionsrückmeldung werden häufig in Energiebegrenzung nL ausgeführt.
Die aktuelle Ausgabe der EN 60079-14 klärt nun dieses Missverständnis: Energiebegrenzte nL-Stromkreise müssen nun allen Anforderungen an eigensichere ic-Stromkreise entsprechen. Somit ist klar gefordert, dass auch nL-Leitungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dahingehend untersucht werden müssen, ob ein unzulässig hoher elektromagnetischer Energieeintrag erfolgen kann. Ist dies der Fall, müssen – wie bei der Eigensicherheit - Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel
- Schirmung
- Verdrillung
- angemessene räumliche Trennung
Fazit
Auf der technischen Seite müssen sich die Hersteller nun mit den Anforderungen der Eigensicherheit in Bezug auf die Beschaffenheit der Betriebsmittel vertraut machen, die gegenüber der Energiebegrenzung zum Teil höhere Anforderungen stellt. Ab etwa 2012 wird nL faktisch nicht mehr existieren, da Hersteller nunmehr auf die EN 60079-11 referenzieren werden, um ihre eigensicheren Produkte gemäß den Anforderungen der RL94/9/EG ordnungsgemäß in Verkehr zu bringen.