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Energiebegrenzung nL

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Alter Wein in neuen Schläuchen …
Mit der Energiebegrenzung Ex nL steht Geräteherstellern seit einigen Jahren ein Weg offen, auch MSR-Geräte speziell für die zunehmende Zahl von Anwendungen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 anzubieten. Aber die neue Bezeichnung "Energiebegrenzung" führte vielfach zu Missverständnissen, die mit der Gleichstellung von nL und ic in der neuesten Ausgabe der EN 60079-14 behoben wurden.

Zündschutzarten

EN 60079-15 erbrachte die Basis für eine europaweite Grundlage für Betriebsmittel in Zone 2.
EN 60079-15 erbrachte die Basis für eine europaweite Grundlage für Betriebsmittel in Zone 2.
Früher dominierten Anwendungen in Zone 1, sodass speziell für diese Bereiche traditionell eine Reihe von Zündschutzarten zur Verfügung standen. Diese Zündschutzarten konnten natürlich auch in Zone 2 eingesetzt werden, aber die Anforderungen an Installationen in Zone 1 sind natürlich kostenintensiver als in Zone 2. Die Forderung nach Zündschutzarten, die auf die Zone 2 abgestimmt sind, stiegen.

EN 60079-15 legte die Basis für eine europaweit einheitliche Grundlage, Betriebsmittel für die Zone 2 zu entwerfen. Zündschutzarten wurden nicht neu definiert, sondern die bestehenden von Zone 1 wurden entsprechend modifiziert. Reduzierte Anforderungen an Betriebsmittel der Zone 2 erwirkten Kosteneinsparungen von 20-30 % besonders bei Antrieben und bei der Beleuchtung, sodass die Zone 2 zunehmend attraktiver wurde.

Die Eigensicherheit fand in eingeschränkter Weise unter dem Namen Energiebegrenzung nL Ihren Weg in die Zone 2, führte jedoch anfänglich zu fehlenden bzw. missverständlichen Anforderungen in der Errichternorm EN 60079-14.

Die EN 60079-14 fordert, dass eigensichere Stromkreise zuverlässig von anderen Stromkreisen getrennt werden müssen, um einen unzulässig hohen Energieeintrag in diese Kreise und damit eine mögliche Funkenentzündung zu vermeiden mittels geeigneter Maßnahmen wie beispielsweise Schirmung oder räumliche Trennung. Dies führte zu einem unter Umständen erhöhten Aufwand bei der Leitungsführung.


Installationsanforderung in explosionsgefährdeten Bereichen

Binäre Sensoren zur Positionsrückmeldung werden häufig in Energiebegrenzung nL ausgeführt.
Binäre Sensoren zur Positionsrückmeldung werden häufig in Energiebegrenzung nL ausgeführt.
Unglücklicherweise wurde der Begriff "Energiebegrenzung" in der EN 60079-15 für Betriebsmittel der Zone 2 schneller eingeführt, als er in der Errichternorm EN 60079-14 für die Installation im Detail berücksichtigt werden konnte. Die Errichternorm EN 60079-14 forderte, dass eigensichere Stromkreise sicher von anderen zu trennen sind um eine Funkenentzündung zu vermeiden. Allerdings fehlten bei der Einführung des Begriffes Energiebegrenzung nL eindeutige Anforderungen an die Installation. Einige Anwender erlagen deshalb der Versuchung, energiebegrenzte Leitungen ohne die möglicherweise erforderliche Schirmung oder Trennung zu verlegen.

Die aktuelle Ausgabe der EN 60079-14 klärt nun dieses Missverständnis: Energiebegrenzte nL-Stromkreise müssen nun allen Anforderungen an eigensichere ic-Stromkreise entsprechen. Somit ist klar gefordert, dass auch nL-Leitungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dahingehend untersucht werden müssen, ob ein unzulässig hoher elektromagnetischer Energieeintrag erfolgen kann. Ist dies der Fall, müssen – wie bei der Eigensicherheit - Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel

  • Schirmung
  • Verdrillung
  • angemessene räumliche Trennung

Fazit

Die Erweiterung der in EN 60079-11 vorhandenen Schutzniveaus um ic für die Zone 2 wird nicht nur für die Anwender Konsequenzen haben, denn mittelfristig wird im Gegenzug nL aus der EN 60079-15 verschwinden.

Auf der technischen Seite müssen sich die Hersteller nun mit den Anforderungen der Eigensicherheit in Bezug auf die Beschaffenheit der Betriebsmittel vertraut machen, die gegenüber der Energiebegrenzung zum Teil höhere Anforderungen stellt. Ab etwa 2012 wird nL faktisch nicht mehr existieren, da Hersteller nunmehr auf die EN 60079-11 referenzieren werden, um ihre eigensicheren Produkte gemäß den Anforderungen der RL94/9/EG ordnungsgemäß in Verkehr zu bringen.


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Telefon: 0621 776-2222
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Mit der Energiebegrenzung Ex nL steht Geräteherstellern seit einigen Jahren ein Weg offen, auch MSR-Geräte speziell für die zunehmende Zahl von Anwendungen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 anzubieten...