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Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ab 29.12.2009: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Gesetz
Ab 29.12.2009: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Gesetz
Die Verpflichtung zur nationalen Umsetzung der europäischen Binnenmarkt-Richtlinien in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft lässt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Gesetz werden. Spätestens ab dem 29.12.2009 ist diese Richtlinie verbindlich. Sie löst die Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.

Artikel 5 (Abs. 1) der Richtlinie fasst alle Anforderungen, die an das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen gestellt werden, zusammen.

Unter anderem haben die Maschinenhersteller nach Artikel 5 dieser neuen Maschinenrichtlinie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I) zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang treten die gelisteten Normen wie EN ISO 13849-1 oder EN IEC 62061 (aus der IEC 61508 abgeleitete Sektornormen für den Maschinenbau) in Kraft. Der deterministische Ansatz der aktuell noch gültigen EN 954-1, der den ermittelten Risikokategorien ein entsprechendes Systemverhalten entgegensetzt, wird nun durch eine probabilistische Betrachtung der jeweiligen Sicherheitsfunktion ergänzt. Hierzu betrachten die neuen Normen EN ISO 13849-1 und EN IEC 62061 unter anderem auch die Ausfallwahrscheinlichkeiten der eingesetzten Komponenten, da eine derartige Betrachtung dem Komplexitätsgrad der modernen programmierbaren Elektronik Rechnung trägt. Um den Maschinenherstellern einen reibungslosen Übergang zu den Sicherheitsanforderungen der neuen Normen zu erleichtern, ist eine einfache Integration der Komponenten auch in vorhandene Entwicklungen notwendig.

Die Pepperl+Fuchs GmbH reagiert auf diese Bedürfnisse mit Produkten, die durch neue Konzepte eine einfache Realisierung sowie kostengünstige Integration, auch für hohe Sicherheits-Kategorien (SIL3, PLe), ermöglichen.


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