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3. Beurteilung der funktionalen Sicherheit


Die Normen zur funktionalen Sicherheit fordern, dass alle Tätigkeiten und Ergebnisse nach dem Vier-Augen-Prinzip verifiziert bzw. validiert werden. Dabei ist zu beachten, dass dies den gesamten Sicherheitslebenszyklus einer Schutzeinrichtung betrifft. Sowohl die Risikoanalyse (SIL-Anforderung) als auch die Realisierung der risikoreduzierenden Maßnahme müssen entsprechend beurteilt werden.

Der gesamte Sicherheitslebenszyklus unter Anwendung des bereits erwähnten FSM-Systems muss abgearbeitet werden, was auch eine entsprechende Dokumentationspflicht mit einschließt. Das FSM-System dient somit dazu

  • systematische Fehler zu vermeiden und
  • sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten und Ergebnisse (Dokumente, Hardware, Software), welche die Risikoreduzierung betreffen, nachvollziehbar und auditierbar sind.

Das FSM-System ist also ein zentraler Bestandteil der funktionalen Sicherheit und somit zur Erfüllung einer SIL-Anforderung unverzichtbar.


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